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noch ein Tipp von uns:
Ab dem 01.01.2009 dürfen alle Sachversicherungsverträge (Hausrat-, Privathaftpflicht-, Unfallversicherung) nach 3 Jahren Laufzeit beendet werden. Auch Rückwirkend.
Das heißt, z.B. am 01.06.2008 wurde der Vertrag mit 5 Jahren Laufzeit abgeschlossen, dann ist dieser zum 01.06.2011 kündbar. Am Besten schreiben Sie den folgenden Satz, "hiermit kündige ich, Max Mustermann, den o.g. Vertrag aufgrund §11 Abs. 4 VVG fristgerecht zur nächsten Hauptfälligkeit". Das war es auch schon.
Achtung: Hier gilt ebenfalls drei Monate Kündigungsfrist. In unserem Falle bedeutet das, dass das Kündigungsschreiben spätestens zum 28.02.2010 verschickt sein muss (am besten „Einschreiben mit Rückschein“).
Übrigens, es dürfen weiterhin 5 Jahresverträge abgeschlossen werden, nur sind diese ebenfalls nach 3 Jahren kündbar.




